FAQ

Muss ich mein Master-Studium der Psychologie oder Humanmedizin vor der Anmeldung abgeschlossen haben?

Ja, ein erfolgreich bestandenes Master-Studium der Psychologie oder Humanmedizin gilt als Voraussetzung für eine Zulassung zur Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP.

Wie lange dauert die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP?

Die Weiterbildung ist am ZIPP auf vier Jahre ausgelegt und führt bei erfolgreichem Absolvieren zum Abschlusstitel des:der psychoanalytischen Psychotherapeut:in.

Ich habe Humanmedizin studiert und möchte den Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie erlangen. Inwieweit kann ich die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP dafür anrechnen lassen?

Sobald die Anerkennung des ZIPP bei der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) erfolgt ist, ist es möglich, dass sich Mediziner:innen die Weiterbildung resp. bereits Elemente der Weiterbildung vor deren Abschluss für den fachärztlichen Titel in Psychiatrie und Psychotherapie anrechnen lassen können.

Was muss ich für den Abschluss der Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP erfüllen?

  • Kurse Wissen und Können: insgesamt 500 Einheiten à 45 Min.
  • Erwerb klinischer Praxis in einer Institution: 2 Jahre klinische Tätigkeit zu 100 %
  • Durchführung eigener Behandlungen: 500 Einheiten à 45 Min.
  • Verfassen von 10 Fallberichten: 2 lange, 8 kurze 
  • Mündliche Vorstellung zweier Fallvignetten im Rahmen der Kursseminare
  • Selbsterfahrung: 150 h Einzelsetting
  • Supervision: 100 h Einzelsetting, 50 h Kleingruppen; inkl. zwei videografierter Stunden
  • Besuch der Reflexionstreffen: 1x/ Jahr
  • Zwischenprüfung
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Abschlusskolloquium

Wann und wo finden die Kurse «Wissen und Können» von 500 Einheiten à 45 Min. statt? Gibt es eine Kursübersicht?

Die Kurse finden an zehn Weiterbildungswochenenden pro Jahr jeweils freitags und samstags statt. Eine Kursübersicht findet sich auf der Homepage.

Sind externe Kurse anrechenbar?

Um den Erwerb des verlangten Wissens und Könnens sicherzustellen, sind die seitens des ZIPP angebotenen Weiterbildungskurse zu besuchen. Vor Beginn der Weiterbildung erbrachte Leistungen sind nicht anrechenbar. In Einzelfällen, z.B. bei verpassten Kursen, kann die Anrechnung äquivalenter externer Unterrichtseinheiten bei Antrag an die Weiterbildungskommission überprüft werden.

Mit welchen Kosten muss ich für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP insgesamt rechnen?

Die Kosten für die Weiterbildung werden voraussichtlich insgesamt 22’400 bis 25’000 CHF, zzgl. der individuell festzulegenden Kosten für Selbsterfahrung und Supervision betragen.

Können Selbsterfahrungsstunden, die vor Start der Weiterbildung am ZIPP absolviert wurden, angerechnet werden?

Die Weiterbildung am ZIPP sieht vor, dass die Mindestanzahl von 150 Stunden Selbsterfahrung während der Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie sowie bei einem:r vom ZIPP anerkannten Selbsterfahrungstherapeut:in in einem psychoanalytischen Setting absolviert werden sollen. Wenn nach dem Masterabschluss aber noch vor Start der Weiterbildung mit psychoanalytischer Selbsterfahrung begonnen wurde, können diese Stunden als zusätzliche Leistung ausgewiesen werden. Sollten diese oder anteilig Selbsterfahrungsstunden während einer anderen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie durchgeführt worden sein, kann bei einem Wechsel in die Weiterbildung am ZIPP eine (Teil-)Anrechnung bei Antrag an die Weiterbildungskommission überprüft werden.

Wie steht es um die eidgenössische Anerkennung der Weiterbildung am ZIPP?

Das ZIPP strebt einerseits die Akkreditierung der Weiterbildung durch das Eidgenössische Department des Innern (EDI), Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen des Psychologieberufegesetzes (PsyG), an. Damit kann die Weiterbildung für Psycholog:innen zum Abschlusstitel eines:r eidgenössisch anerkannten Psychotherapeut:in führen. Das Akkreditierungsverfahren sieht vor, dass erst nach Start des Weiterbildungsbetriebs ein Antrag eingereicht werden kann. Ziel ist es, den Antrag Anfang 2027 zu stellen. Dazu werden wir laufend informieren. Im Fall der Anrechnung der Weiterbildung bzw. Elemente der Weiterbildung für den fachärztlichen Titel in Psychiatrie und Psychotherapie wird das ZIPP andererseits die Anerkennung bei der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) beantragen. Der Antrag kann bereits demnächst eingereicht werden. Dazu werden wir laufend informieren.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP mit Start im Herbst 2026 bewerben möchte?

Die Bewerbung zur Aufnahme am ZIPP für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie mit Start im Herbst 2026 ist ab April 2026 möglich.

Was muss ich dazu einreichen?

Für die Bewerbung ist ein vollständiges Bewerbungsdossier einzureichen. Dieses umfasst:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular
  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • einen aktuellen Lebenslauf
  • das Master-Abschlussdiplom (in Psychologie oder Humanmedizin)

Studierende, die ihren Bachelor- und Masterabschluss nicht an der Universität Zürich oder der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften absolviert haben, reichen zusätzlich ein Transcript of Records ein. Darin sind jene Kurse zu markieren, welche die von der FSP empfohlenen 12 ECTS in Psychopathologie nachweisen. 

Zudem ist eine Bestätigung der aktuellen oder in Aussicht stehenden Anstellung in einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Institution erforderlich (inkl. Angaben zu Beginn der Anstellung, Beschäftigungsumfang und Funktion). Das vollständige Dossier ist in zweifacher Ausführung postalisch einzureichen.

Das vollständige Dossier ist in zweifacher Ausführung postalisch einzureichen.

Wo reiche ich die Unterlagen ein?

Die Unterlagen zur Anmeldung sind in doppelter Ausführung postalisch an die Geschäftsstelle des ZIPP zu senden. Die Adresse lautet: 

Zürcher Institut für psychoanalytische Psychotherapie (ZIPP)
8000 Zürich 

Die Geschäftsstelle überprüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert allenfalls fehlende Dokumente nach. Sobald die Unterlagen gemäss den Anforderungen vollständig vorliegen, wird die Geschäftsstelle den Bewerber:innen eine Empfangsbestätigung senden und über das weitere Prozedere im Zulassungsverfahren informieren. 

Bei Fragen ist stets die Geschäftsstelle via info@zi-pp.ch zu kontaktieren.

Ist die oben genannte Adresse (Name und PLZ, Ort) korrekt resp. vollständig?

Die oben genannte Adresse ist korrekt, auch wenn die fehlende Strassenangabe unüblich erscheint.

Ich habe noch kein Zeugnis von meinem Master-Abschluss in Psychologie oder Humanmedizin – kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich bewerben. Der Entscheid über die Zulassung zur Weiterbildung kann jedoch erst nach Vorlage des Master-Abschlussdiploms erfolgen.

Ich habe noch keine Anstellung für den Erwerb klinischer Praxis gefunden – kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich auch ohne aktuelle Anstellung in klinischer Praxis für die Weiterbildung am ZIPP bewerben. Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt dann unter Auflage, dass innerhalb des ersten Weiterbildungsjahres eine Stelle angetreten wird, welche den Anforderungen der Weiterbildung entspricht. Ist es nicht möglich, die Auflage vor Ablauf des ersten Weiterbildungsjahres zu erfüllen, muss die Weiterbildung unter- oder abgebrochen werden.

Muss im Fall meiner Anstellung mein:e Vorgesetzte:r eine spezifische Qualifikation aufweisen?

Die klinische Tätigkeit muss fachlich begleitet sein. Dazu sollte der:die ärztliche oder psychologische Vorgesetzte eine abgeschlossene psychotherapeutische Weiterbildung aufweisen.

Was ist der Ablauf des Zulassungsverfahrens zur Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP?

Das Zulassungsverfahren dient der Überprüfung aller formalen Voraussetzungen und der persönlichen Eignung und Kompetenz zur Aufnahme in die Weiterbildung. 

Für die Zulassung zur Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am ZIPP ist die Weiterbildungskommission zuständig. Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit durch die Geschäftsstelle erfolgt die Überprüfung der formalen Voraussetzungen durch die Weiterbildungskommission. Sollten die formalen Kriterien erfüllt sein, lädt die Weiterbildungskommission den:die Bewerber:in zu einem persönlichen Gespräch ein. Seitens der Weiterbildungskommission werden zwei Personen für das Gespräch eingesetzt. 

Vor dem Gespräch werden an die:den Bewerber:in relevante Dokumente wie das Weiterbildungsreglement zur Vorbereitung geschickt, damit die Rahmenbedingungen bekannt sind und offene Fragen im Gespräch geklärt werden können. 

Konkret werden im Gespräch die für eine psychotherapeutische Tätigkeit notwendigen persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Voraussetzungen für die Aneignung und Entwicklung fachlicher Fähigkeiten im Verlauf der Weiterbildung exploriert. Es werden die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die Erwartungen an die Weiterbildung, die individuellen Möglichkeiten zur Durchführung von Psychotherapien, die Bereitschaft zu Selbsterfahrung und Supervision und die Verfahren zur Qualitätssicherung der Weiterbildung thematisiert. Das Gespräch wird protokolliert und das Protokoll wird mit den Unterlagen für Dritte unzugänglich verwahrt. 

Bei weiterem Bedarf kann zu einem zweiten Gespräch eingeladen werden. Auch dieses wird protokolliert und das Protokoll wird mit den Unterlagen für Dritte unzugänglich verwahrt. 

Die definitive Zulassung zur Weiterbildung liegt im Ermessen der Weiterbildungskommission. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Im Fall einer Ablehnung werden keine Gründe angegeben. 

Unabhängig vom Entscheid ist das Zulassungsverfahren gebührenpflichtig. Bei Zulassung erfolgt die Aufnahme mit der Unterschrift des Weiterbildungsvertrages.